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212.223.4 CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg

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Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg

1. Die unter der BSG-Nummer 212.223.4 veröffentlichten Vereinbarung vom 20. September 2011/19. Oktober 2011 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg wird genehmigt.

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