Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.223.4 CH-BE

Kanton Bern 212.223.4

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die unter der BSG-Nummer 212.223.4 veröffentlichten Vereinbarung vom 20. September 2011/19. Oktober 2011 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg wird genehmigt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →