212.223.3
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CH-BE
Art. 9 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) - Zusammensetzung
Jährliche Grundgebühr - Klassische Stiftungen
Art. 9 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) · Zusammensetzung
Die jährliche Grundgebühr setzt sich aus einem fixen Grundansatz von 280 Franken und einem variablen Ansatz zusammen.