212.223.3
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CH-BE
Art. 7 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) - Zusammensetzung
Jährliche Grundgebühr - Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen
Art. 7 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) · Zusammensetzung
1. Die jährliche Grundgebühr setzt sich aus einem fixen Grundansatz von 500 Franken und einem variablen Ansatz zusammen.