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212.223.3 GEBRBBSAREMOABSPFREGTBBSAGebRBBSAREmoABSPFSBVGF CH-BE

Art. 7 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) - Zusammensetzung

Jährliche Grundgebühr - Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen
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Art. 7 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA) · Zusammensetzung

1. Die jährliche Grundgebühr setzt sich aus einem fixen Grundansatz von 500 Franken und einem variablen Ansatz zusammen.

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