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212.223.3 GEBRBBSAREMOABSPFREGTBBSAGebRBBSAREmoABSPFSBVGF CH-BE

Art. 11 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA)

Jährliche Grundgebühr - Familienausgleichskassen
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Art. 11 Gebührenreglement der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (GebR BBSA)

1. Die jährliche Grundgebühr beträgt für jede Familienausgleichskasse 1315 Franken.

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