212.223.1
ASVVOSFI
CH-BE
Art. 8 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Vorprüfung der Urkunde und Reglemente
Stiftungen - Urkunde, Reglemente und Verteilungsplan
Art. 8 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Vorprüfung der Urkunde und Reglemente
1. Die Urkunde und die Reglemente sowie deren Änderungen können der Aufsichtsbehörde zur Vorprüfung eingereicht werden.