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212.223.1 ASVVOSFI CH-BE

Art. 8 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Vorprüfung der Urkunde und Reglemente

Stiftungen - Urkunde, Reglemente und Verteilungsplan
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Art. 8 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Vorprüfung der Urkunde und Reglemente

1. Die Urkunde und die Reglemente sowie deren Änderungen können der Aufsichtsbehörde zur Vorprüfung eingereicht werden.

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