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212.223.1 ASVVOSFI CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Reglemente und Reglementsänderungen

Stiftungen - Urkunde, Reglemente und Verteilungsplan
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Art. 7 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Reglemente und Reglementsänderungen

Reglemente und Reglementsänderungen sind nach der Beschlussfassung durch das zuständige Organ unverzüglich bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

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