212.223.1
ASVVOSFI
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Reglemente und Reglementsänderungen
Stiftungen - Urkunde, Reglemente und Verteilungsplan
Art. 7 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Reglemente und Reglementsänderungen
Reglemente und Reglementsänderungen sind nach der Beschlussfassung durch das zuständige Organ unverzüglich bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.