212.223.1
ASVVOSFI
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Umwandlung und Aufhebung einer Stiftung
Stiftungen - Urkunde, Reglemente und Verteilungsplan
Art. 6 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Umwandlung und Aufhebung einer Stiftung
Der begründete Antrag auf Änderung der Urkunde und der begründete Antrag auf Aufhebung einer Stiftung sind bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.