212.223.1
ASVVOSFI
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Vermögensanlagen
Stiftungen - Berichterstattung und Vermögensanlagen
Art. 5 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Vermögensanlagen
Für die Vermögensanlagen gelten sinngemäss die Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge über die Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen, soweit dies nach dem Stiftungszweck möglich ist.