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Art. 5 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) - Vermögensanlagen

Stiftungen - Berichterstattung und Vermögensanlagen
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Art. 5 Verordnung über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV) · Vermögensanlagen

Für die Vermögensanlagen gelten sinngemäss die Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge über die Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen, soweit dies nach dem Stiftungszweck möglich ist.

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