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Art. 8 Direktionsverordnung über die Amtssitze der Betreibungs- und Konkursämter sowie Grundbuchämter - 3. Inkrafttreten

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Art. 8 Direktionsverordnung über die Amtssitze der Betreibungs- und Konkursämter sowie Grundbuchämter · 3. Inkrafttreten

1. Diese Direktionsverordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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