211.1
EGZGBLICCSLECCCEG
CH-BE
Art. 74 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - 5 Schätzung von Grundstücken bei Erbteilungen
Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Erbrecht
Art. 74 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) · 5 Schätzung von Grundstücken bei Erbteilungen
1. Bei Erbteilungen erfolgt die Feststellung des Verkehrswertes nach den Artikeln 617, 618 und 619 ZGB durch die Gültschätzungskommission.