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173.11 CH-BE

Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Karlsruher Übereinkommen

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Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Karlsruher Übereinkommen

1. Das Übereinkommen findet auf die Gemeinden im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG[3]) und deren Anstalten Anwendung.

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