172.121
CH-BE
Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen
Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen
Gemeindenamen, die mit andern, ähnlich lautenden Ortsnamen verwechselt werden können, haben eine Beifügung erhalten. Diese Ergänzungen gehören zum Gemeindenamen und sind voll auszuschreiben, z. B. Brienz (BE), Diessbach bei Büren, Rüti bei Lyssach usw.