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172.121 CH-BE

Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen

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Art. 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend die amtliche Schreibweise der Gemeindenamen

Gemeindenamen, die mit andern, ähnlich lautenden Ortsnamen verwechselt werden können, haben eine Beifügung erhalten. Diese Ergänzungen gehören zum Gemeindenamen und sind voll auszuschreiben, z. B. Brienz (BE), Diessbach bei Büren, Rüti bei Lyssach usw.

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