Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.511 FHDVODGFCOODBF CH-BE

Art. 53 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Controlling-Konzept

Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle und Abweichung von den Bestimmungen über den Finanzhaushalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (65 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 53 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Controlling-Konzept

1. Im Controlling-Konzept

a) werden die Ziele des Controllings umschrieben,

b) wird bestimmt, dass sich das Controlling auf die Produktedefinitionen (als Plandaten) stützt,

c) wird die Form der Berichterstattung umschrieben,

d) wird festgelegt, in welcher Periodizität Bericht erstattet wird,

e) wird die Einbettung des Controllings in die Gemeindeorganisation dargestellt,

f) wird eine Stelle bestimmt, welche als Controlling-Verantwortliche sicherstellt, dass das System richtig angewendet und gepflegt wird.

← Art. 52 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) Organisation, Amtsübergabe Art. 54 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →