170.511
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CH-BE
Art. 51 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Standards
Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle und Abweichung von den Bestimmungen über den Finanzhaushalt
Art. 51 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Standards
Die Standards geben die zu erreichenden Werte vor.