170.511
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CH-BE
Art. 50 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Indikatoren
Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle und Abweichung von den Bestimmungen über den Finanzhaushalt
Art. 50 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Indikatoren
1. Die Indikatoren erfüllen die folgenden Anforderungen
a) Sie messen zentrale Werte bezüglich der Wirkung beziehungsweise der Leistung.
b) Sie sind allgemein gültig und den Bedürfnissen entsprechend genau.
c) Sie sind möglichst einfach und wirtschaftlich erfassbar.
d) Sie müssen rechtzeitig zur Verfügung stehen.