170.511
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CH-BE
Art. 48 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Inhalt des Gesuchs
Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle und Abweichung von den Bestimmungen über den Finanzhaushalt
Art. 48 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Inhalt des Gesuchs
1. Die Gemeinden beschreiben in ihrem Gesuch
a. das Projekt, dessen Umfang, Organisation und zeitlicher Ablauf,
b. die Produkte, die sie mit dem wirkungsorientierten Steuerungsmodell anbieten wollen,
c. die Indikatoren und Standards, mit welchen die Qualität und die Quantität der Wirkungen und Leistungen gemessen werden,
d. das Konzept, wie die Aufwendungen bzw. Kosten und die Erträge bzw. Erlöse der einzelnen Produkte erfasst werden,
e. das Controlling-Konzept,
f. das Verfahren zur Prüfung der Ergebnisse,
g. die Informationsgrundsätze.