170.511
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CH-BE
Art. 32k Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - 9. zusätzliche Angaben
Jahresrechnung
Art. 32k Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · 9. zusätzliche Angaben
1. Als zusätzliche Angaben für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken sind im Anhang einzufügen
a) die Verpflichtungskreditkontrolle,
b) die Nachkredittabelle und
c) weitere massgebende Angaben.