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Art. 32k Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - 9. zusätzliche Angaben

Jahresrechnung
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Art. 32k Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · 9. zusätzliche Angaben

1. Als zusätzliche Angaben für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken sind im Anhang einzufügen

a) die Verpflichtungskreditkontrolle,

b) die Nachkredittabelle und

c) weitere massgebende Angaben.

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