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Art. 32h Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - 7. Gewährleistungsspiegel

Jahresrechnung
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Art. 32h Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · 7. Gewährleistungsspiegel

1. Der Gewährleistungsspiegel umfasst insbesondere

a Eventualverpflichtungen, bei denen die Gemeinde zugunsten Dritter eine Verpflichtung eingeht, insbesondere Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Defizitgarantien, sowie

b sonstige Sachverhalte mit Eventualcharakter, falls diese nicht als Rückstellungen verbucht sind.

2. Der Gewährleistungsspiegel enthält pro Verbindlichkeit

a die Namen der Empfängerinnen und Empfänger, der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners,

b die Bezeichnung der Rechtsbeziehung,

c die Zahlungsströme im Rechnungsjahr zwischen Gemeinde und Empfängerinnen und Empfängern,

d die Angaben zu den mit der Gewährleistung gesicherten Leistungen (Betrag) sowie

e andere zusätzliche Angaben.

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