170.511
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CH-BE
Art. 32h Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - 7. Gewährleistungsspiegel
Jahresrechnung
Art. 32h Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · 7. Gewährleistungsspiegel
1. Der Gewährleistungsspiegel umfasst insbesondere
a Eventualverpflichtungen, bei denen die Gemeinde zugunsten Dritter eine Verpflichtung eingeht, insbesondere Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Defizitgarantien, sowie
b sonstige Sachverhalte mit Eventualcharakter, falls diese nicht als Rückstellungen verbucht sind.
2. Der Gewährleistungsspiegel enthält pro Verbindlichkeit
a die Namen der Empfängerinnen und Empfänger, der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners,
b die Bezeichnung der Rechtsbeziehung,
c die Zahlungsströme im Rechnungsjahr zwischen Gemeinde und Empfängerinnen und Empfängern,
d die Angaben zu den mit der Gewährleistung gesicherten Leistungen (Betrag) sowie
e andere zusätzliche Angaben.