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Art. 32b Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Anhang zur Jahresrechnung 1. Inhalt

Jahresrechnung
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Art. 32b Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Anhang zur Jahresrechnung 1. Inhalt

Der Inhalt des Anhangs zur Jahresrechnung ist in Artikel 80 GV festgelegt.

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