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Art. 30 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Positionen und Reihenfolge 1. Einwohner- und gemischte Gemeinden

Jahresrechnung
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Art. 30 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Positionen und Reihenfolge 1. Einwohner- und gemischte Gemeinden

1. Die Jahresrechnung von Einwohner- und gemischten Gemeinden enthält die nachfolgenden Positionen in dieser Reihenfolge

a) Inhaltsverzeichnis,

b*) Berichterstattung einschliesslich Nachkredite und gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen,

c*) Eckdaten bestehend aus Übersicht, Selbstfinanzierung und gestuftem Erfolgsausweis nach Gesamthaushalt, Allgemeinem Haushalt und je gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung nach übergeordnetem Recht,

d*) Zusammenzug der Bilanz,

e*) Zusammenzug der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung nach Funktionen,

f*) Zusammenzug der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung nach Sachgruppen,

g*) Geldflussrechnung,

h*) Finanzkennzahlen nach Gesamthaushalt, Allgemeinem Haushalt und je gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung nach übergeordnetem Recht,

i*) Antrag der Exekutive,

k*) Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans,

l*) Genehmigung der Jahresrechnung,

m) Anhang,

n*) Details zur Rechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung je nach Funktionen und Sachgruppen.

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