Art. 30 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Positionen und Reihenfolge 1. Einwohner- und gemischte Gemeinden
Art. 30 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Positionen und Reihenfolge 1. Einwohner- und gemischte Gemeinden
1. Die Jahresrechnung von Einwohner- und gemischten Gemeinden enthält die nachfolgenden Positionen in dieser Reihenfolge
a) Inhaltsverzeichnis,
b*) Berichterstattung einschliesslich Nachkredite und gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen,
c*) Eckdaten bestehend aus Übersicht, Selbstfinanzierung und gestuftem Erfolgsausweis nach Gesamthaushalt, Allgemeinem Haushalt und je gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung nach übergeordnetem Recht,
d*) Zusammenzug der Bilanz,
e*) Zusammenzug der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung nach Funktionen,
f*) Zusammenzug der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung nach Sachgruppen,
g*) Geldflussrechnung,
h*) Finanzkennzahlen nach Gesamthaushalt, Allgemeinem Haushalt und je gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung nach übergeordnetem Recht,
i*) Antrag der Exekutive,
k*) Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans,
l*) Genehmigung der Jahresrechnung,
m) Anhang,
n*) Details zur Rechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung je nach Funktionen und Sachgruppen.