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Art. 26 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Berechnungsgrundlagen

Finanzplan
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Art. 26 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Berechnungsgrundlagen

1. Die Berechnungsgrundlagen enthalten abhängig von der Art der Gemeinde und der Grösse des Finanzhaushalts die erforderlichen Angaben zur Erarbeitung des Finanzplans.

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