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Art. 25 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Investitionsprogramm

Finanzplan
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Art. 25 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Investitionsprogramm

1. Das Investitionsprogramm enthält die beschlossenen und die vom Gemeinderat geplanten Investitionen der Prognoseperiode.

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