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Art. 23 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Vorbericht

Finanzplan
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Art. 23 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Vorbericht

Im Vorbericht werden die dem Finanzplan zugrunde gelegten Prognoseannahmen und Grundlagen, der Bilanzüberschuss oder der Bilanzfehlbetrag, das Investitionsprogramm, die Investitionsfolgekosten und -erträge, die Tragbarkeit dieser Investitionen sowie die Entwicklung des Finanzhaushalts kommentiert.

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