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170.511 FHDVODGFCOODBF CH-BE

Art. 10 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) - Funktionale Gliederung

Rechnungswesen
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Art. 10 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) · Funktionale Gliederung

Die funktionale Gliederung der Erfolgs- und Investitionsrechnung und die Bezeichnung der Funktionen richten sich nach den verbindlichen Vorgaben im Anhang 2.

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