170.212
RKGVOROCRRPCR
CH-BE
Art. 8 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Besondere Bestimmung für die zweisprachige Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois
Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Organisation und Verfahren - Allgemeines
Art. 8 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Besondere Bestimmung für die zweisprachige Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois
1. In den Organen der zweisprachigen Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois werden die Verhandlungen auf Deutsch (Mundart oder Standardsprache) und auf Französisch geführt und in die jeweils andere Sprache übersetzt.
2. Die Verhandlungsunterlagen werden in beiden Sprachen vorgelegt.
3. Die Geschäftsleitung, die Kommissionen, die Geschäftsstelle und das Kontrollorgan können für sich vereinfachte Regelungen vorsehen.