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Art. 7 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Organe

Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Organisation und Verfahren - Allgemeines
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Art. 7 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Organe

1. Die Organe der Regionalkonferenz sind

a die Stimmberechtigten,

b die Gemeinden,

c die Regionalversammlung,

d die Geschäftsleitung,

e die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,

f die Geschäftsstelle und

g das Kontrollorgan.

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