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170.212 RKGVOROCRRPCR CH-BE

Art. 55 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV)

Inkrafttreten
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Art. 55 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV)

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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