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170.212 RKGVOROCRRPCR CH-BE

Art. 51 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Kostenverteilung

Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Finanzhaushalt
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Art. 51 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Kostenverteilung

1. Die Gemeinden schulden der Regionalkonferenz Beiträge an die Verwaltungskosten gemäss Artikel 155 GG und an weitere Kosten gemäss der besonderen Gesetzgebung.

2. Die Kostenverteilung im Bereich der übertragenen weiteren Aufgaben (Art. 5) richtet sich nach den Bestimmungen des betreffenden Reglements.

3. Für die Kostenverteilung in Teilkonferenzen gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäss.

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