Art. 5 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Weitere Aufgaben
Art. 5 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Weitere Aufgaben
1. Die Gemeinden können der Regionalkonferenz weitere Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen.
2. Die Regionalversammlung erlässt für die Übertragung ein Reglement, das den Gemeinden zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Die Übertragung gilt für die Gemeinden, die dem Reglement zustimmen.
3. Das Reglement regelt mindestens
a die Voraussetzungen für das Zustandekommen der Übertragung, insbesondere die Anzahl Gemeinden, die dem Reglement für dessen Inkrafttreten zustimmen müssen,
b Art und Umfang der übertragenen Aufgaben und der damit verbundenen Befugnisse,
c die Stimmkraft der Gemeinden in der Versammlung der Teilkonferenz,
d den nachträglichen Beitritt von Gemeinden und seine Folgen,
e den Austritt von Gemeinden,
f* die Finanzierung, insbesondere die Kostenverteilung auf die Gemeinden,
g die Gegenstände, die der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung unterliegen.