Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.212 RKGVOROCRRPCR CH-BE

Art. 4 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Obligatorische Aufgaben

Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Aufgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Obligatorische Aufgaben

1. Die Regionalkonferenz nimmt nach Massgabe der besonderen Gesetzgebung die folgenden Aufgaben wahr

a) die regionale Richt-, Gesamtverkehrs- und Siedlungsplanung sowie deren gegenseitige Abstimmung,

b) die regionale Kulturförderung,

c) die regionalen Aufgaben nach den Vorgaben der Gesetzgebung über die Regionalpolitik,

d) weitere Aufgaben, die ihr durch kantonales Gesetz übertragen sind.

2. Sie entscheidet in diesen Bereichen verbindlich anstelle der Gemeinden.

← Art. 3 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) Geltungsbereich Art. 5 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →