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170.212 RKGVOROCRRPCR CH-BE

Art. 38 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Zuständigkeiten

Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Organisation und Verfahren - Geschäftsstelle
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Art. 38 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Zuständigkeiten

1. Die Geschäftsstelle besorgt die administrativen Aufgaben für die Regionalversammlung, die Geschäftsleitung und die Kommissionen und koordiniert die Tätigkeiten der Regionalkonferenz.

2. Sie pflegt den laufenden Kontakt zu den Gemeinden, zum Kanton, zu anderen Regionalkonferenzen, zum Bund und zu weiteren Dritten nach den Vorgaben der Regionalversammlung und der Geschäftsleitung.

3. Sie prüft zusammen mit der Geschäftsleitung und den Kommissionen, welche weiteren Aufgaben die Regionalkonferenz in Zukunft angehen soll.

4. Sie nimmt weitere Aufgaben wahr, die ihr die Geschäftsleitung überträgt (Art. 29 Abs. 2).

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