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CH-BE
Art. 25 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) - Besondere Bestimmung für die zweisprachige Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois
Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen - Organisation und Verfahren - Geschäftsleitung
Art. 25 Verordnung über das Geschäftsreglement für die Regionalkonferenzen (RKGV) · Besondere Bestimmung für die zweisprachige Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois
1. Die Geschäftsleitung der zweisprachigen Regionalkonferenz Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois besteht aus neun Personen.
2. Die Präsidentin oder der Präsident der Regionalversammlung sowie die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Biel/Bienne gehören der Geschäftsleitung von Amtes wegen an.
3. Die übrigen Mitglieder werden aus der Mitte der Regionalversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
4. In der Geschäftsleitung müssen die deutschsprachigen und die französischsprachigen Gemeinden angemessen vertreten sein.