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Art. 4 Verordnung über die Regionalkonferenzen (RKV) - Gebiete der Regionalkonferenzen

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Art. 4 Verordnung über die Regionalkonferenzen (RKV) · Gebiete der Regionalkonferenzen

Die Gebiete der Regionalkonferenzen und die Zugehörigkeit der Gemeinden zu einer Regionalkonferenz ergeben sich aus Anhang 1.

Alle Gemeinden in einem Gebiet gehören der betreffenden Regionalkonferenz an.

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