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170.211 RKVOCRRCR CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Regionalkonferenzen (RKV) - Zweck

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Art. 1 Verordnung über die Regionalkonferenzen (RKV) · Zweck

1. Diese Verordnung regelt das Verfahren für die Bildung, die Gebiete und das Rechnungswesen der Regionalkonferenzen.

Zweck Art. A1-1 Verordnung über die Regionalkonferenzen (RKV) →

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