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Art. 5 Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) - Berechnung des Fusionsbeitrags

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Art. 5 Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) · Berechnung des Fusionsbeitrags

1. Der Fusionsbeitrag an den Zusammenschluss von Einwohnergemeinden oder gemischten Gemeinden beträgt pauschal 400'000 Franken.

2. Der Fusionsbeitrag an den Zusammenschluss von Kirchgemeinden wird unter Berücksichtigung der finanziellen Situation, der Anzahl Mitglieder der beteiligten Kirchgemeinden und der Anzahl beteiligter Kirchgemeinden festgelegt und beträgt höchstens 200'000 Franken.

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