170.12
GFGLFCO
CH-BE
Art. 2 Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) - Wirkungsziele
Art. 2 Gesetz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen (Gemeindefusionsgesetz, GFG) · Wirkungsziele
1. Die Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen ist auf folgende Wirkungsziele ausgerichtet
a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden,
b) Unterstützung der wirksamen und kostengünstigen Aufgabenerfüllung der Gemeinden,
c) Stärkung der Gemeindeautonomie.