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Art. 80e Gemeindeverordnung (GV) - Anlagespiegel

Finanzhaushalt - Rechnungswesen - Jahresrechnung - Anhang zur Jahresrechnung
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Art. 80e Gemeindeverordnung (GV) · Anlagespiegel

1. Der Anlagespiegel ist ein Zusammenzug aus der Anlagebuchhaltung.

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