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Art. 80c Gemeindeverordnung (GV) - Beteiligungsspiegel

Finanzhaushalt - Rechnungswesen - Jahresrechnung - Anhang zur Jahresrechnung
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Art. 80c Gemeindeverordnung (GV) · Beteiligungsspiegel

Der Beteiligungsspiegel gibt Auskunft über die kapitalmässige Beteiligung als auch über die Organisationen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

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