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Art. 80b Gemeindeverordnung (GV) - Rückstellungsspiegel

Finanzhaushalt - Rechnungswesen - Jahresrechnung - Anhang zur Jahresrechnung
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Art. 80b Gemeindeverordnung (GV) · Rückstellungsspiegel

1. Der Rückstellungsspiegel zeigt die Veränderung der einzelnen Rückstellungen.

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