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Art. 79 Gemeindeverordnung (GV) - Investitionsrechnung

Finanzhaushalt - Rechnungswesen - Jahresrechnung - Investitionsrechnung
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Art. 79 Gemeindeverordnung (GV) · Investitionsrechnung

1. Die Investitionsrechnung erfasst jene Ausgaben und Einnahmen, die eigene oder subventionierte Vermögenswerte Dritter mit mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen oder verbessern.

2. Das Ergebnis der Investitionsrechnung verändert das Verwaltungsvermögen.

3. ...

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