Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.111 GVOCORC CH-BE

Art. 41 Gemeindeverordnung (GV) - 3 Genehmigungsverfügung

Rechtsetzung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (160 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41 Gemeindeverordnung (GV) · 3 Genehmigungsverfügung

1. Weist das Reglement erhebliche Mängel auf oder stehen verschiedene Möglichkeiten zur Behebung eines Mangels offen, wird die Genehmigung ganz oder teilweise verweigert.

2. Zur Behebung von Widersprüchen oder von Unvereinbarkeiten mit übergeordnetem Recht kann die Genehmigungsbehörde untergeordnete Änderungen, die sich zwangsläufig ergeben, in der Genehmigungsverfügung vornehmen.

3. Die Genehmigungsverfügung heilt rechtliche Mängel nicht.

← Art. 40 Gemeindeverordnung (GV) Einleitung des Verfahrens Art. 42 Gemeindeverordnung (GV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →