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Art. 38 Gemeindeverordnung (GV) - 2 Reglemente von Gemeindeverbänden

Rechtsetzung
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Art. 38 Gemeindeverordnung (GV) · 2 Reglemente von Gemeindeverbänden

1. Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, sind in allen Verbandsgemeinden aufzulegen.

2. Die Auflage wird in den amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden veröffentlicht.

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