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Art. 149 Gemeindeverordnung (GV) - Einführung des Neuen Rechnungsmodells

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 149 Gemeindeverordnung (GV) · Einführung des Neuen Rechnungsmodells

Ab 2002 führen alle Gemeinden ihre Rechnungen nach dem Neuen Rechnungsmodell (NRM).

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