170.111
GVOCORC
CH-BE
Art. 149 Gemeindeverordnung (GV) - Einführung des Neuen Rechnungsmodells
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 149 Gemeindeverordnung (GV) · Einführung des Neuen Rechnungsmodells
Ab 2002 führen alle Gemeinden ihre Rechnungen nach dem Neuen Rechnungsmodell (NRM).