170.111
GVOCORC
CH-BE
Art. 125 Gemeindeverordnung (GV) - Aufgaben
Finanzhaushalt - Rechnungsprüfung
Art. 125 Gemeindeverordnung (GV) · Aufgaben
1. Das Organ der Rechnungsprüfung prüft die formelle und materielle Richtigkeit von Buchhaltung und Jahresrechnung.
2. Es nimmt jährlich mindestens eine unangemeldete Zwischenrevision vor.
3. ...