170.111
GVOCORC
CH-BE
Art. 117 Gemeindeverordnung (GV) - Wirkungs- und leistungsorientierte Führung
Finanzhaushalt - Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle
Art. 117 Gemeindeverordnung (GV) · Wirkungs- und leistungsorientierte Führung
1. Die kommunalen Aufgaben werden als Produkte umschrieben. Mehrere Produkte können zu einer Produktegruppe zusammengefasst werden.
2. Für Produkte oder Produktegruppen werden Wirkungs- oder Leistungsziele festgelegt.
3. Die Führung der Verwaltung oder die Beauftragung von Dritten erfolgt mittels Leistungsvereinbarungen.