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170.111 GVOCORC CH-BE

Art. 117 Gemeindeverordnung (GV) - Wirkungs- und leistungsorientierte Führung

Finanzhaushalt - Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle
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Art. 117 Gemeindeverordnung (GV) · Wirkungs- und leistungsorientierte Führung

1. Die kommunalen Aufgaben werden als Produkte umschrieben. Mehrere Produkte können zu einer Produktegruppe zusammengefasst werden.

2. Für Produkte oder Produktegruppen werden Wirkungs- oder Leistungsziele festgelegt.

3. Die Führung der Verwaltung oder die Beauftragung von Dritten erfolgt mittels Leistungsvereinbarungen.

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