170.111
GVOCORC
CH-BE
Art. 115 Gemeindeverordnung (GV) - Anwendungsbereich
Finanzhaushalt - Wirkungsorientierte Steuerungsmodelle
Art. 115 Gemeindeverordnung (GV) · Anwendungsbereich
Für Gemeinden, die ihre Verwaltung ganz oder teilweise nach wirkungsorientierten Steuerungsmodellen führen, sind die Bestimmungen dieses Abschnittes anwendbar.
Soweit dieser Abschnitt keine Abweichungen vorsieht, gelten die Bestimmungen über den Finanzhaushalt. Insbesondere sind die Finanzbuchhaltung und die Jahresrechnung nach dem anwendbaren Rechnungslegungsmodell zu führen bzw. zu erstellen.
Abweichungen von den Bestimmungen über den Finanzhaushalt, die für die Einführung von wirkungsorientierten Steuerungsmodellen erforderlich sind, bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung.