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Art. 63 Gemeindegesetz (GG) - Überprüfung der Aufgabenerfüllung

Allgemeine Bestimmungen - Aufgaben
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Art. 63 Gemeindegesetz (GG) · Überprüfung der Aufgabenerfüllung

Die Gemeinden überprüfen die sachgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung laufend.

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