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Art. 31 Gemeindegesetz (GG) - Begriff

Allgemeine Bestimmungen - Organe - Gemeindepersonal
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Art. 31 Gemeindegesetz (GG) · Begriff

Zum Gemeindepersonal gehören alle Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses für eine Gemeinde tätig sind.

Verfügungsbefugnisse des Personals bedürfen einer Grundlage in einem Erlass.

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