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169.81 GEBVNOEMN CH-BE

Art. 8a Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) - Vorsorgeauftrag

Tarif - Familienrecht
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Art. 8a Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) · Vorsorgeauftrag

1. Die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand für die Beurkundung eines Vorsorgeauftrags beträgt mindestens 300 Franken.

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